Leitung

Der Thüringer Gemeinschaftsbund wird durch den Vorstand geleitet. Dieser trifft alle für die Erfüllung der Aufgaben des Thüringer Gemeinschaftsbundes erforderlichen Entscheidungen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Der Vorstand ist der Vertreterversammlung verantwortlich und hat deren Beschlüsse auszuführen. In der Vertreterversammlung kommen gewählte Mitglieder aus den Landeskirchlichen Gemeinschaften zusammen.